Mietpreisbremse unwirksam? SPD fordert Staatsregierung zur unverzüglichen Nachbesserung auf

Mieten in München

21. Juni 2017

Die Münchner SPD fordert von der Bayerischen Staatsregierung eine sofortige Nachbesserung bei der Mietpreisbremse. Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 21. Juni 2017 gilt die Mietpreisbremse in Bayern nicht, da die Begründung in der entsprechenden Landesverordnung unzureichend und die Verordnung damit insgesamt nichtig sei.

Auch wenn die Mietpreisbremse – bei Neuvermietung darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete nach Mietspiegel liegen – ein Bundesgesetz ist, braucht es zur Anwendung eine entsprechende Verordnung der jeweiligen Bundesländer. Dort muss genau dargelegt werden, warum in der jeweiligen Kommune der „Wohnungsmarkt angespannt“ ist. Das Münchner Amtsgericht vertritt nun offenbar die Auffassung, dass in der bayerischen Landesverordnung der Staatsregierung diese Darlegung nur unzureichend enthalten ist.

Claudia Tausend, Vorsitzende der Münchner SPD: „Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt und auch wenn das Verfahren in die nächste Instanz geht, muss die Staatsregierung unverzüglich nachbessern. Die Mieterinnen und Mieter in München brauchen Rechtssicherheit. Das ist der Freistaat ihnen einfach schuldig.“

Roland Fischer, Parteivize, ergänzt: „Wir können nicht einfach abwarten, bis das Verfahren durch alle Instanzen gegangen ist – das kann Jahre dauern. Im Interesse der Betroffenen muss die Staatsregierung jetzt sofort die Verordnung nachbessern – in jedem Fall noch vor der Sommerpause. Wir befürchten aber das Schlimmste, da die neuen unionsgeführten Regierungen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse im Koalitionsvertrag schon gestrichen haben."

Die Münchner SPD wird die Mietpreisbremse bei einer Weigerung des Freistaats zum Thema im anstehenden Bundestagswahlkampf machen.

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