Bericht aus Berlin: Endlich ein allgemeines Umwandlungsverbot

15. Februar 2023

Am Abend wird der Faule fleißig. Immer kurz vor Wahlen bewegt sich der Freistaat im Mieterschutz.

So war es zur Landtagswahl 2013, als Seehofer die Kappungsgrenze per Verordnung ermöglichte, während andere Länder sie längst in Kraft gesetzt hatten. So war es 2014 zur Kommunalwahl, als nach langem Drängen die Staatsregierung das Umwandlungsverbot in Erhaltungssatzungsgebieten umsetzte. Nun also kündigt die Staatsregierung an, unserer Forderung nach einem Umwandlungsverbot für die ganze Stadt zu folgen.

Denn es ist zum lukrativen Geschäftsmodell geworden, Mietswohnungen zu kaufen, sie umzuwandeln und als Eigentumswohnungen gewinnbringend wieder zu verkaufen. Die Staatsregierung hingegen hatte die Umwandlungsspekulation sogar selbst angeheizt, nämlich als Finanzminister Markus Söder die 33.000 landeseigenen GBW-Wohnungen verramscht hatte.

Bisher konnte die Stadt dem nur in Erhaltungssatzungsgebieten Einhalt gebieten - mit einem großen Schlupfloch: Verpflichtet sich der Eigentümer, in den ersten sieben Jahren Wohnungen die umgewandelte Wohnung nur an die Mieter selbst zu verkaufen, ist ihm die Genehmigung zu erteilen.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz haben wir dem 2021 im Bundestag einen großen Erfolg erzielt: Mit dem neuen §250 Baugesetzbuch haben wir den Ländern ermöglicht, ein allgemeines Umwandlungsverbot zu erlassen. Das heißt es ist in der gesamten Kommune anzuwenden und die 7-Jahres-Regelung wird ausgehebelt. Aber zur Anwendung des neuen Paragraphen bedarf es einer Verordnung der jeweiligen Landesregierung.

Berlin und Hamburg hatten sogleich nach dem Inkrafttreten ihre Hausaufgaben gemacht - den ersten Zahlen nach mit deutlichem Effekt: In Berlin gingen die Genehmigungszahlen für Umwandlungen um das Zehnfache zurück! Zwischen 21.09.2021 bis 30.06.2022 musste Berlin die Umwandlung von 1.625 Wohnungen auf der alten Rechtsgrundlage genehmigen, nach der neuen Regelung waren es nur noch 153 Wohnungen.

Aber die bayerische Staatsregierung ließ sich bitten, bis nun der Druck aus den bayerischen Großstädten zu groß wurde. Jetzt endlich folgt die Staatsregierung unserer Forderung. Allerdings hoffe ich, dass diese Rechtsverordnung nicht wieder so schlampig verfasst wurde, dass sie gerichtlich aufgehoben wird, wie bei der Mietpreisbremse.

Eure Claudia Tausend

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