Der Gesamtvorstand hat 19 stimmberechtigte Mitglieder und ist das Führungsgremium des Unterbezirks. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister, Schriftführer, acht Beisitzerinnen und Beisitzern sowie vier Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaften.
Der Vorstand wurde zuletzt am 11.07.2026 gewählt, die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Vorsitzender, ehrenamtlicher Stadtrat
Web: www.christian-koening.de
E-Mail: christian.koening@spd-muenchen.de
stellvertretende Vorsitzende
E-Mail: maria.deingruber@spd-muenchen.de
Zuständig für:
stellvertretende Vorsitzende
E-Mail: karin.haeringer@spd-muenchen.de
Zuständig für:
stellvertretende Vorsitzende, ehrenamtliche Stadträtin
E-Mail: lena.odell@spd-muenchen.de
Schatzmeister
E-Mail: gerhard.mayer@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Schriftführer
E-Mail: franz.classe@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzerin
E-Mail: maria.bichler@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzer, ehrenamtlicher Stadtrat
E-Mail: arda.celik@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzer
E-Mail: riad.el-sabbagh@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzerin, ehrenamtliche Stadträtin
E-Mail: paula.gundi@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzer
E-Mail: raoul.koether@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzer, ehrenamtlicher Stadtrat
E-Mail: lars.mentrup@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzer
E-Mail: david.rausch@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzerin
E-Mail: rayan.sayour@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzerin der SPD Frauen
E-Mail: marie.fuckerieder@spd-muenchen.de
zuständig für:
Beisitzerin der Jusos
E-Mail: michelle.weksel@spd-muenchen.de
zuständig für:
Beisitzer der AfA
E-Mail: martin.heigl@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Beisitzerin der AG 60plus
E-Mail: georgina.wismeyer@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Kooptiert für die AG Migration und Vielfalt
Email: lorans.el-sabee@spd-muenchen.de
Zuständig für:
Kooptiert für die AG für Bildung
Unserer Ombudsstelle gehören drei Vertrauenspersonen an.
Die Ombudsstelle hat eine beratende Funktion und dient als erste Anlaufstelle in Fällen von sexueller Belästigung und zur Unterstützung der Betroffenen. Die Mitglieder der Ombudsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wo nötig wendet sich die Ombudsstelle die Fälle die entsprechenden Stellen wie beispielsweise die interne Schiedskommission oder die Polizei weiter.