Mit 736 Abgeordnet hat der Bundestag seit den letzten Wahlen im Jahr 2021 eine Rekordgröße erreicht. Dies kommt durch unser momentanes Wahlrecht zustande, welches durch Ausgleichs- und Überhangsmandate das Wachstum des Parlamentes so erlaubt. Seit vielen Jahren wird daher über eine Reformierung des Wahlrechts diskutiert. Auch die Ampel-Regierung hat sich eine Wahlrechtsreform in ihrem Koalitionsvertrag zur Aufgabe gemacht.
In dieser Woche wollen wir die Wahlrechtsreform endlich beschließen. Wir legen die Zahl der Abgeordneten verbindlich und dauerhaft auf 630 fest und verzichten auf Ausgang- und Überhangsmandate. Zusätzlich soll die Grundmandatsklausel abgeschafft werden. Dies hätte zu bedeuten, dass es für Parteien keinen Weg vorbei an der fünf Prozent-Hürde gibt und sie diese nicht übergehen können, indem sie mindestens drei Direktmandate gewinnen, so wie es im Moment der Fall ist.
Damit können wir dauerhaft die Probleme des Wahlrechts lösen und machen es zugleich einfacher und gerechter, da das Ergebnis alle Fraktionen gleichzeitig betrifft. Ich freue mich, dass dies möglich war und die Koalitionsfraktionen nicht auf den eigenen Vorteil geschaut haben, sondern auf die Nachvollziehbarkeit für die Bürger:innen und die Gerechtigkeit für die Parteien. Mit diesem Entwurf müssen wir die Anzahl der Wahlkreise nicht verändern und sorgen andererseits dafür, dass weniger Steuergelder für Abgeordnetenmandate, Mitarbeiter:innen, Büros oder Reisen anfallen.
Ich bin überzeugt, dass die Bereitschaft der Regierung so eine wirksame Verkleinerung des Bundestages vorzunehmen, eine historische Chance ist, die wir ergreifen sollten.
Euer
Sebastian Roloff