Bericht aus Berlin: Gebäudeenergiegesetz

12. September 2023

Liebe Genossinnen und Genossen,

nach der parlamentarischen Sommerpause haben wir uns für die ersten Sitzungswochen viel vorgenommen. Neben den zahlreichen Verhandlungen zum Haushalt freue ich mich, dass wir mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nach intensiver Diskussion eine praktikable Lösung zum Heizungstausch entwickelt haben.

Mit dem Gesetz zeigen wir konkrete Wege auf, wie wir das allgemeine Ziel zur Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudebereich in den nächsten Jahren praktisch umsetzen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien und sorgt für mehr Energieeffizienz. Durch technologieoffene und an die kommunale Wärmeplanung gekoppelte Maßnahmen schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit für die Menschen im Land.

In Neubaugebieten müssen ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei bestehenden Gebäuden greift diese Vorgabe für neue Heizungen erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Neue Pflichten zum Auswechseln einer bestehenden Heizung werden nicht eingeführt. Funktionierende Gas- und Ölheizungen können weitergenutzt werden. Auch wenn eine Heizung kaputtgeht und repariert werden kann, muss sie nicht unmittelbar ausgetauscht werden. Erst ab dem 1. Januar 2045 sind dann keine fossilen Heizungen mehr erlaubt. Wir fördern den Einbau klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten und stellen auch sicher, dass MieterInnen bei einem Heizungstausch nicht über die Gebühr belastet werden und VermieterInnen gleichzeitig genug Anreize haben, auf klimaschonendes Heizen umzurüsten.

Ich freue mich, dass wir uns mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes auf den Weg machen, in den nächsten 20 Jahren die Wärmeversorgung in Deutschland klimafreundlich umzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Roloff

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