Bericht aus Berlin: Krankenhausreform

18. Juli 2023

Liebe Genossinnen und Genossen,

wir befinden uns zwar bereits in der parlamentarischen Sommerpause, aber es gibt dennoch Interessantes aus Berlin zu berichten. Wie ihr wisst, haben sich der Bund und die große Mehrheit der Bundesländer auf Eckpunkte einer umfassenden Krankenhausreform geeinigt. Bayern hat (natürlich) als einziges Land dagegen gestimmt. Wichtiger als konstruktive Politik ist der Landesregierung derzeit der Wahlkampf mit der Angst der Wählerinnen und Wähler vor Klinikschließungen.

Die Krankenhausreform soll eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gewährleisten.

Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern und eine transparente Darstellung des Leistungsangebots und der Qualitätsaspekte in Krankenhäusern zu schaffen. Um Patientinnen und Patienten besser aufzuklären, ist geplant, die Daten über das Leistungsangebot und die Qualität der Versorgung öffentlich zugänglich zu machen. Dabei werden den Krankenhäusern Versorgungsstufen zugeordnet und die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte transparent dargelegt. Es werden 65 Leistungsgruppen eingeführt. Sie haben festgelegte Mindestqualitätsanforderungen, die erfüllt werden müssen, um diese Leistungen erbringen zu können. Die Qualität der medizinischen Versorgung wird dadurch gestärkt.

Die starre Vergütung nach Fallzahlen soll durch die Einführung einer Vorhaltevergütung durchbrochen werden. Es soll vermieden werden, dass immer mehr Krankenhausfälle aus wirtschaftlichen Gründen generiert werden. Mit der Vorhaltevergütung erhalten Krankenhäuser eine feste Vergütung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung. Bereiche wie die die stationäre Versorgung von Kindern, Geburtshilfe, Schlaganfallversorgung, Spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung erhalten zusätzliche Zuschläge.

Das Konzept der "Level 1i-Krankenhäuser" ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung. Diese Einrichtungen, die aus der Umwandlung bestehender Krankenhäuser entstehen, bieten eine wohnortnahe Versorgung durch die Bündelung interdisziplinärer und interprofessioneller Leistungen. Level 1i-Krankenhäuser kombinieren stationäre Grundversorgung mit ambulanten fach- und hausärztlichen Leistungen.

Im Zuge der Krankenhausreform wird außerdem angestrebt, das System zu entbürokratisieren. Aktuell spielt die schriftliche Dokumentation einzelner Leistungen eine zu große Rolle.

Die vorliegenden Eckpunkte sind ein echter Neuanfang - eine „Revolution“, wie es Gesundheitsminister Karl Lauterbach genannt hat. Sie werden helfen, die Krankenhausversorgung zu sichern und weiter zu verbessern.

Beste Grüße

Sebastian Roloff

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