Bericht aus Berlin: Nachtragshaushalt für 2023 auf dem Weg

06. Dezember 2023

Liebe Genossinnen und Genossen,

das Bundesverfassungsgerichts hat festgestellt, dass Kredite, mit denen der Staat in einer Notsituation die Folgen einer Krise abmildert, bei fortbestehendem Bedarf jedes Jahr neu beschlossen werden müssen. Um den laufenden Haushalt verfassungsfest zu machen, hat die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr eingebracht. Dabei soll für 2023 erneut die Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen werden, wie es das Grundgesetz für den Fall einer außergewöhnlichen Notsituation ermöglicht. Diesen Nachtragshaushalt haben wir letzten Freitag im Bundestag erstmals beraten. In einer Anhörung des Haushaltsausschusses gestern hat die Mehrzahl der Sachverständigen dieses Vorgehen als angemessene, verfassungskonforme Lösung eingeschätzt. Nächste Woche werden wir den Nachtragshaushalt 2023 beschließen.

Im nächsten Schritt muss auch der Haushalt für 2024 im Lichte der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet werden. Die Verhandlungen dazu dauern noch und wir Euch auf dem Laufenden halten. Nicht zuletzt um allen, die staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen, um Planungssicherheit bieten zu können, hoffe ich, dass wir bald verlässliche Aussagen treffen können.

Eure Claudia Tausend

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