Bericht aus Berlin: Reform des Postgesetzes

29. November 2023

Liebe Genossinnen und Genossen,

das Bundeswirtschaftsministerium hat endlich den Referentenentwurf zur Reform des Post-gesetzes vorgelegt. Mit ihm werden dringend notwendige Modernisierungen der aus den 1990ern stammenden Regeln vorgenommen. Die Bundesregierung plant ihre Abstimmung bis zum 20. Dezember abzuschießen, die parlamentarische Beratung startet dann Anfang 2024.

Der Entwurf beinhaltet natürlich nicht SPD pur. Als für dieses Gesetz zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion bin ich aber davon überzeugt, dass er eine gute Grundlage für die Beratungen bietet. Die wichtigsten Punkte sind:

1. Die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen bleibt erhalten

  • Die Infrastrukturvorgaben bleiben erhalten und werden sogar etwas ver-schärft. Darüber hinaus kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) automatisierte Stationen zulassen, achtet aber darauf, dass dies nicht zu einem Ungleichge-wicht mit personenbetrieben Filialen führt.

  • Die werktägliche Zustellung bleibt (6-Tage Zustellung).

  • Laufzeitvorgaben werden angepasst. Briefe müssen zu 95% nach drei und zu 99% nach vier Tagen beim Empfänger sein.

2. Bessere Arbeitsbedingungen werden durchgesetzt.

  • Erstmals ist die Förderung von angemessenen und sicheren Arbeitsbedingun-gen Zweck des Postgesetzes.

  • Alle Anbieter von Brief- und Paketdienstleistungen müssen sich registrieren und werden vorab und auf Anlass auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde geprüft. Das war bisher nur für den Briefbereich üblich. Bei Ver-stößen können Anbieter aus dem Verzeichnis gelöscht werden.

  • Subunternehmen müssen von ihren Auftraggebern regelmäßig kontrolliert werden.

  • Pakete müssen ab 10 sowie 20 KG Gewicht gesondert gekennzeichnet wer-den. Ab 20 KG ist die Zustellung nur im Zweimannhandling oder unter Nut-zung eines geeigneten technischen Hilfsmittels erlaubt.

3. Transparenz über die ökologische Nachhaltigkeit des Postsektors wird hergestellt

  • Erstmals ist die nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen Zweck des Postgesetzes.

  • Die BNetzA veröffentlicht ab 2025 jährlich einen Bericht zu den Treibhaus-gasemissionen der größeren Anbieter sowie der Branche generell.

  • Auf Basis der Daten wird ein Umweltzeichen entwickelt, welches die Anbie-ter nutzen können. Das schafft Transparenz für die Kunden.

Insbesondere mit Blick auf die konkrete Umsetzung im Bereich des Subunternehmertums, der praktischen Umsetzung der Gewichtsvorgaben im Pakethandling und der langfristigen Sicherung von personenbetriebenen Filialen gibt es sicherlich noch Gesprächs- und Konkretisierungsbedarf. Aber es ist gut, dass es damit endlich losgeht.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Roloff

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