In dieser Woche stehen gleich zwei Verabschiedungen von Gesetzen an, die uns sehr wichtig sind.
§219a StGB wird endlich abgeschafft. Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich, etwa auf ihrer Homepage, bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt:innen erschwert. Diese Strafvorschrift wird mit dem neuen Gesetz endlich aufgehoben.
Und auch die 27. BAföG-Novelle wird in dieser Woche verabschiedet. Hiermit werden die Leistungen verbessert, der Kreis der Anspruchsberechtigten vergrößert und Bürokratie abgebaut. Damit ist die erste Reform gesetzt und doch wird noch in dieser Wahlperiode das BAföG grundsätzlich erneuert.
Darüber hinaus befassen wir uns mit einem schwierigen Thema – einem Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil in 2020 klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasst und den Auftrag an den Bundestag gegeben, eine entsprechende Regelung zu erarbeiten. Dies erfolgt nun im Rahmen von sogenannten Gruppenanträgen, die am Freitag in erster Lesung im Plenum debattiert werden.
Von Sebastian Roloff