Bericht aus dem Bundestag: Änderungen beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz & beim Schutz von Opfern schwerer Straftaten

16. Juni 2026

Letzte Woche fand im Plenum die erste Lesung des Änderungsentwurfs zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) statt. Das reformierte Gesetz soll einen zentralen Beitrag zu Fairness am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche und im alltäglichen Zivilrechtsverkehr leisten. Ein wichtiger Schritt, um den Schutz vor Diskriminierung in Deutschland endlich auf ein zeitgemäßes Niveau zu heben. Uns ist klar: Wer Diskriminierung erlebt, braucht Zeit und Unterstützung, um sich zu wehren. Deshalb verlängern wir die Klagefrist von zwei auf vier Monate. Darüber hinaus stärken wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und schärfen die zivilrechtlichen Schutzregelungen.

Ebenfalls letzte Woche hatten wir die erste Lesung eines weiteren wichtigen Gesetzentwurfs, und zwar zum Schutz von Opfern schwerer Straftaten. Wer Opfer eines Gewalt- oder Sexualverbrechens wird, steht vor einem langen und oft belastenden Strafverfahren. Dabei brauchen Betroffene nicht nur rechtliche, sondern auch menschliche Unterstützung. Mit der Gesetzesnovelle zur psychosozialen Prozessbegleitung stellen wir sicher, dass diese intensive Betreuung künftig leichter zugänglich ist, besonders für Kinder und Jugendliche, die die Begleitung ohne bürokratischen Antrag erhalten sollen. Zudem schließen wir eine längst überfällige Lücke: Opfer schwerer häuslicher Gewalt hatten bisher weder Anspruch auf anwaltliche Unterstützung noch auf psychosoziale Prozessbegleitung, obwohl sie besonders schutzbedürftig sind. Das ändern wir jetzt.

Auch wenn es keine schöne Nachricht ist, dass wir diese Änderungen überhaupt brauchen, ist es umso wichtiger, dass wir diese Probleme jetzt angehen!

Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Roloff

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