Liebe Genossinnen und Genossen,
nach drei sitzungsfreien Wochen sind wir diese Woche wieder in Berlin zusammengekommen. Neben den Beratungen im Plenum und in den Ausschüssen gab es mehrere Ereignisse, die den parlamentarischen Alltag überschattet haben.
So nahm der Deutsche Bundestag am Dienstag mit einem Trauerstaatsakt Abschied von Prof. Dr. Rita Süssmuth. Die frühere Bundestagspräsidentin war Anfang Februar im Alter von 88 Jahren verstorben und wurde mit einem Staatsakt gewürdigt. Dazu kamen Vertreter aller Verfassungsorgane, Weggefährten und ihre Familie. Rita Süssmuth hat das Amt der Bundestagspräsidentin über ein Jahrzehnt geprägt und sich über ihre Parteigrenzen hinweg Respekt erworben. Sie setzte sich in ihrer politischen Laufbahn früh für Gleichberechtigung, ein modernes Familienbild und gesellschaftliche Teilhabe ein.
Zeitgleich jährte sich zum vierten Mal der Beginn der russischen Vollinvasion in der Ukraine. Der 24. Februar 2022 markiert eine tiefgreifende Zäsur für Europa. Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff hat Russland die Grundlagen der europäischen Friedensordnung infrage gestellt. Ein souveräner Staat wurde mit militärischer Gewalt überzogen, mit dem erklärten Ziel, seine Eigenständigkeit zu brechen und territoriale Grenzen zu verschieben.
Seither erleben wir einen Krieg auf europäischem Boden, der unermessliches Leid über die Zivilbevölkerung gebracht hat. Städte wurden zerstört, Millionen Menschen mussten fliehen und zahllose Familien wurden auseinandergerissen. Die Berichte über Kriegsverbrechen und gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur zeigen uns immer wieder, dass dieser Konflikt andauert und keine abstrakte außenpolitische Frage ist.
Für uns bleibt klar, dass die Ukraine ein Recht auf Selbstverteidigung und auf Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft hat. Wir stehen weiterhin an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer. Dieser Angriffskrieg darf nicht mit der gewaltsamen Durchsetzung imperialer Ansprüche enden. Die Wahrung von Souveränität, territorialer Integrität und internationalem Recht ist keine Option, sondern die Grundlage einer stabilen europäischen Sicherheitsordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff