Bericht aus dem Bundestag: Neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt

24. Oktober 2024

Liebe Genossinnen und Genossen,

letzte Woche haben wir die Neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt. Sie ermöglicht es gemeinnützigen Organisationen, Gering- bis Normalverdienern dauerhaft günstigen Wohnraum zu vermieten. Um sicherzustellen, dass diese gemeinnützigen Vermieter dabei kostendeckend arbeiten können, kompensieren wir die Mindereinnahmen durch Steuerbefreiungen. Wenn der Bundesrat zustimmt, startet die neue Wohngemeinnützigkeit am 1. Januar 2025. Soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen können dann ihre Satzungen anpassen. Wohnungsgenossenschaften sind bereits jetzt von der Körperschaftssteuer befreit.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 haben wir den Katalog gemeinnütziger Zwecke in der Abgabenordnung angepasst. Wenn der Bundesrat zustimmt, startet die neue Wohngemeinnützigkeit am 1. Januar 2025. Die angebotene Miete muss dauerhaft unter der ortsüblichen Miete liegen. Anderenfalls läge ein Satzungsverstoß vor. Der Entzug der Gemeinnützigkeit wäre die Folge. Während beim sozialen Wohnungsbau die Miethöhe je nach Förderprogramm nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt ist, sichert die neue Wohngemeinnützigkeit somit dauerhaft bezahlbare Mieten. Die Einkommensgrenzen liegen beim Fünffachen der Sozialhilfe und entsprechen derzeit etwa 63.000 Euro bei Zweipersonenhaushalten oder 67.470 Euro für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind. Beim Mietbeginn ist dies nachzuweisen. Auf bürokratisch aufwendige Einkommensprüfungen haben wir aber verzichtet, um eine soziale Mischung in den Quartieren zu fördern.

Damit ist ein erster Einstieg in die Neue Wohngemeinnützigkeit geschaffen und ich bin froh, dass wir zumindest dazu den Bundesfinanzminister bewegen konnten. Um Körperschaften den Start oder den Übergang in die NWG zu erleichtern und Breitenwirkung zu entfalten, müsste die Förderung von Investitionen als nächster Schritt folgen, was bisher leider an der FDP scheitert.

Eure Claudia Tausend

Teilen