Liebe Genossinnen und Genossen,
mit den geplanten Neuwahlen am 23. Februar nächsten Jahres bleibt uns noch eine gewisse Zeit, um wichtige Gesetze auf den Weg zu bringen.
Daher haben ich und zahlreiche weitere Parlamentarier*innen aus mehreren Bundestagsfraktionen einen Antrag eingereicht, um noch vor der Bundestagswahl Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten zu legalisieren.
Denn Frauen haben das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung und das Recht, selbst über ihren Körper zu bestimmen. Trotz großer Fortschritte wie der Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in §219a StGB und dem kürzlich durchgesetzten Verbot der sogenannten Gehsteigbelästigung durch Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken bleibt die rechtliche Situation von Schwangerschaftsabbrüchen problematisch.
Ziel des Antrags ist die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten drei Monaten. Nach einer verpflichtenden Beratung soll der Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal und nicht nur wie bisher straffrei sein.
Gleichzeitig wollen wir die Beratungspflicht beibehalten, aber die bisher geltende Wartefrist von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch abschaffen. In Fällen, in denen ein Abbruch ohne Beratung durchgeführt wird, soll sich künftig nur noch der oder die Ärzt*in strafbar machen, nicht mehr die abtreibende Person.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzlichen Krankenkassen. Außerdem soll der Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden, in dem es um Vorgaben für die Beratung geht.
Als einer der Mitunterzeichner*innen dieses Antrags halte ich diese Reform für längst überfällig und freue mich, dass wir dies nun endlich angehen können!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff