Bericht aus dem Bundestag: Rückblick auf wichtige Erfolge

15. Juli 2024

Liebe Genossinnen und Genossen,

die sitzungsfreie Zeit im Bundestag hat begonnen und es lohnt sich, auf einige Dinge zurückzublicken, die wir bereits erreicht haben.

Durch mehr und sichere Digitalisierung haben wir die Gesundheitsversorgung für Patient:innen einfacher, besser und transparenter gemacht. Ab 2025 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, sofern sie dem nicht widersprechen. Seit Januar 2024 steht zudem das elektronische Rezept flächendeckend zur Verfügung.

Auch die Stärkung des bezahlbaren Wohnraums war uns wichtig - unter anderem mit der Wohnungsgemeinnützigkeit. Sozialunternehmen, Vereine und Stiftungen können künftig vergünstigten Wohnraum anbieten und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung: Die angebotene Miete muss unter der Marktmiete liegen.

Auch das Staatsangehörigkeitsrecht haben wir reformiert. Einbürgerungen sind künftig schneller und einfacher möglich, nach fünf statt acht Jahren. Auch Mehrstaatigkeit ist jetzt grundsätzlich möglich. Das ist ein klarer und längst überfälliger Paradigmenwechsel.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen. Dazu gehört auch der ungehinderte Zugang zu Beratungsstellen und Arztpraxen für Schwangere. Schwangere Frauen in Not- oder Konfliktlagen werden auf dem Weg dorthin allerdings immer wieder von Abtreibungsgegner:innen belästigt und unter Druck gesetzt. Solchen frauenfeindlichen Gehsteigbelästigungen schieben wir jetzt einen Riegel vor.

Außerdem haben wir uns in einem Positionspapier für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung ausgesprochen. Wir wollen den Paragrafen 218 in seiner jetzigen Form aus dem Strafgesetzbuch streichen und klare Bedingungen für eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen außerhalb des Strafrechts regeln.

Auch der Konsum von Cannabis durch Erwachsene wurde entkriminalisiert. Für Kinder und Jugendliche gilt weiterhin ein Besitz-, Anbau- und Erwerbsverbot. Eine Informationskampagne soll junge Erwachsene über die Risiken des Cannabiskonsums aufklären. Die Teillegalisierung von Cannabis wird unter Beteiligung des Bundeskriminalamtes von Anfang an streng evaluiert.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff

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