Ab dem kommenden Montag, 16. Januar, können einkommensschwache Münchner:innen Unterstützung über den Wärmefonds der Stadtwerke München beantragen. Der Wärmefonds soll Bürger:innen mit geringem Einkommen dabei unterstützen, die gestiegenen Energiekosten besser zu bewältigen und sie vor Energiearmut bewahren. Die Stadtwerke München haben dafür Mittel von 20 Millionen Euro bereitgestellt. Der Wärmefonds ist auf zwei Jahre ausgelegt.
Der Fonds startet rechtzeitig. Menschen, die jetzt ihre Abrechnungen und neuen Abschlagszahlungen bekommen und ihre Heizkosten nicht mehr zahlen können, erhalten so schnell und unbürokratisch Unterstützung. Wir gehen davon aus, dass etwa 10.000 bis 20.000 Haushalte für die Leistungen aus dem Fonds in Betracht kommen. Damit die Beantragung nicht zu kompliziert ist und die Auszahlung schnell erfolgen kann, soll pro Haushalt eine Pauschale ausgezahlt werden. Die Höhe der Pauschale beträgt pro Einzelperson 700 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 300 Euro.
Einen Antrag stellen können Personen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen grauen München-Pass besitzen oder ein monatliches Nettoeinkommen haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt. Ebenso können Menschen einen Antrag stellen, die BAföG oder BAB beziehen und einen eigenen Haushalt führen. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt beispielsweise für einen Ein-Personenhaushalt bei 1.540 Euro netto, für einen Zwei-Personenhaushalt bei 2.310 Euro netto und für eine Familie mit einem Kind unter 14 Jahren bei 2.770 Euro netto. Keinen Anspruch auf Mittel aus dem Wärmefonds haben aber Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Die Pauschalen können an verschiedenen Standorten beantragt werden, bei Einrichtungen der Träger der Freien Wohlfahrt sowie in den Sozialbürgerhäusern (SBH). Wo und wann konkret die Antragstellungen jeweils möglich sind, ist auf http://www.waermefonds.de/anlaufstellen oder über die Hotline 126991-5150 (erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, außer an Feiertagen) zu erfahren.
Die Stadt München ergänzt durch den Wärmefonds ein umfangreiches Angebot schon bestehender freiwilliger Leistungen. Um den Herausforderungen der Energiearmut zu begegnen, wurden bereits weitere freiwillige Leistungen auf kommunaler Ebene beschlossen. So kann der kommunale Stromkostenzuschuss für Personen mit geringem Einkommen seit 1. Juli 2022 in den Sozialbürgerhäusern beantragt werden, zudem wurde der bestehende Härtefallfonds (Kooperationsvereinbarung zwischen Sozialreferat, Wohlfahrtsverbänden und Stadtwerken München) zur Vermeidung von Stromsperrungen aufgestockt. Weiterhin wurden die Flexiblen Budgets der Sozialbürgerhäuser erhöht, um Haushalte mit geringem Einkommen bei drohenden Stromsperrungen bei privaten Energieanbietern zu unterstützen. Das Sozialreferat vermittelt auch kostenlose Energieberatungen, bei denen ggf. dann auch Energiesparlampen oder abschaltbare Steckdosenleisten zur Verfügung gestellt werden.
Eure Verena Dietl