Bericht aus dem Stadtrat: 448 Wohnungen gewonnen im Kampf gegen Zweckentfremdung

22. Mai 2025

Der Bericht aus dem Stadtrat von Christian Köning

Diese Woche ist es wieder so weit: Die Sozialreferentin stellt den jährlichen Bericht zum Vollzug der Zweckentfremdungssatzung vor. Was erstmal sperrig klingt, ist allerdings sehr wichtig und eines der effektivsten Werkzeuge, das wir zum Erhalt von Wohnraum in unserer Stadt haben. Von Zweckentfremdung sprechen wir dann, wenn eigentlich als Wohnraum vorgesehene Immobilien für andere Zwecke genutzt werden – sei es, weil man sie leer stehen lässt, weil man sie lediglich gewerblich nutzt, beispielsweise als Arztpraxen, oder sei es, weil man sie als Ferienwohnung verwertet. Jede dieser Nutzungen führt dazu, dass es im ohnehin schon beengten Wohnungsmarkt noch schwieriger wird. Mit den Werkzeugen der Zweckentfremdungssatzung – dazu gehören vor allem Bußgelder – hat die Stadtverwaltung letztes Jahr 448 illegal genutzte Wohnungen wieder zu ihrem ursprünglichen Zweck zurückgeführt. 28.000 Quadratmeter, dazu noch 350.000 Euro Reingewinn an Bußgeldern – die Zahlen können sich sehen lassen. Um es in Relation zu setzen: Um 28.000 Quadratmeter bezahlbaren Wohnraums zu schaffen, müsste die Stadt München normalerweise 176 Millionen Euro ausgeben. Wir bedanken uns also bei den Münchner*innen, die das Meldeportal genutzt haben, um die Verwaltung auf die Verstöße aufmerksam zu machen, und vor allem bei den Mitarbeitenden des Sozialreferats, die unermüdlich daran arbeiten, diese Stadt fairer zu machen.

Was wir aber nicht vergessen dürfen: Es könnte besser sein. Weil der Freistaat die EU- Gesetzgebung nicht schnell genug umsetzt, gibt es immer noch keine gute Auskunftspflicht der Ferienwohnungsplattformen zu den Inseraten. Informationen zu Inseraten auf Online-Buchungsportalen müssen einzeln eingeholt werden, wobei die Portale hier oft unkooperativ sind. Es gibt immer noch keine Pflicht, die Nutzung einer Immobilie als Ferienwohnung im Vorhinein genehmigen zu lassen, bevor das Inserat auf einer Online-Plattform landet. Und – wir werden nicht müde – die Möglichkeit eines effektiven kommunalen Vorkaufsrechts ist nach wie vor nicht gegeben. Wir appellieren deshalb an Bund und Freistaat, uns endlich mehr Kompetenzen zu geben, damit skandalöse Entziehungen von Wohnraum beendet werden können.

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