Bericht aus dem Stadtrat: Erfolgreich gegen Zweckentfremdung

23. April 2026

Der Bericht aus dem Stadtrat von Christian Köning

In dieser Woche haben wir ein wiederkehrendes Thema: Der stetige Kampf der Landeshauptstadt München gegen Zweckentfremdung auf dem Wohnungsmarkt. Mit der Zweckentfremdungssatzung besitzen wir ein wichtiges Werkzeug, mit dem wir als Stadt für Mieterschutz und bezahlbaren Wohnraum kämpfen können.

Die LHM hat im vergangenen Jahr 507 Wohnungen vor illegaler Zweckentfremdung geschützt – also vor unerlaubter gewerblicher Nutzung, Leerstand und der Nutzung als Ferienwohnung. Im Vergleich zur Vorjahresbilanz (2024 waren es 448 Wohnungen) können wir also eine Steigerung beobachten. Diese Zahlen legt uns in dieser Woche unsere Sozialreferentin Dorothee Schiwy vor und ordnet sie entsprechend ein: Die Gesamtfläche des Wohnraums, der so dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt wurde, beträgt 31.185 Quadratmeter. Das entspricht mehr als 4 Fußballfeldern Grundfläche - oder aber 200 Millionen Euro, die die Stadt ausgeben müsste, um diese Menge an geförderten Wohnungen selbst zu bauen.

Seit 2018 gibt es ein Meldeportal, auf dem Münchnerinnen und Münchner die Stadtverwaltung unkompliziert auf Verdachtsfälle hinweisen können. Dieses Portal lohnt sich: 2025 gab es 1.225 Meldungen. Im Verhältnis zu den erfolgreich geschützten Wohnungen führt also fast jede zweite Meldung zu einem Treffer. Danke an alle, die sich die Mühe gemacht und mitgeholfen haben, den Wohnraum in unserer Stadt zu erhalten.

Damit geben wir uns aber nicht zufrieden. Wie bei vielen anderen Themen ist München als Gemeinde im Freistaat Bayern in seiner Selbstverwaltung eingeschränkt. Wie und in welchem Umfang wir gegen den verantwortungslosen Umgang mit Wohnraum vorgehen dürfen, bestimmt das bayerische Zweckentfremdungsgesetz. Zwar gibt es seit April einige Verbesserungen, die wir schon lange gefordert haben, wie ein Registrierungsverfahren für Ferienwohnungen. Wichtige und aus unserer Sicht notwendige Änderungen wie eine Zeitbegrenzung von maximal acht Wochen jährlich für die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung stehen noch aus. Wir werden weiterhin für Mieterschutz und gegen Zweckentfremdung vorgehen!

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