Florian von Brunn fordert umgehend Rechtssicherheit für Mieter in München

11. April 2019

CSU-Staatsregierung unterläuft weiter Mietpreisbremse in Bayern

Die Münchner SPD fordert die Staatsregierung auf, sofort die Umsetzung der Mietpreisbremse in Bayern zu überarbeiten. Der stellvertretende Münchner Vorsitzende und Landtagsabgeordnete Florian von Brunn verlangt: „Die Staatsregierung hat die Mietpreisbremse in Bayern erbärmlich schlecht umgesetzt. Dadurch kann sie vor Gericht erfolgreich ausgehebelt werden. Die Mieterinnen und Mieter brauchen aber jetzt endlich Rechtssicherheit. Die zugrundeliegende Verordnung muss jetzt sofort überarbeitet werden!"

Von Brunn kritisiert, dass die notwendige Überarbeitung von der Staatsregierung immer wieder verschoben wird. „Der zuständige Minister Georg Eisenreich kommt aus München und sollte die ernste Lage für Mieterinnen und Mieter kennen. Er gibt auch selbst zu, dass die Verordnung überarbeitet werden muss. Aber er tut einfach nichts. Stattdessen verschiebt er die Überarbeitung Monat um Monat!" Am gestrigen Mittwoch hat die Mehrheit von CSU und Freien Wähler einen entsprechenden Antrag der SPD abgelehnt..

Von Brunn greift CSU und Staatsregierung scharf an: „Mich wundert das nicht. Die CSU will keinen echten Mieterschutz und eine wirksame Mietpreisbremse. Erst gestern hat CSU-Finanzminister Füracker im Landtag gegen die Mietpreisbremse und gegen eine Reform des Mietspiegels geätzt. Und der ehemalige Münchner Bürgermeister Josef Schmid hat in der gleichen Debatte Stadtentwicklungsmaßnahmen (SEM) per se als Enteignung angegriffen. Sie wollen alles dem Markt überlassen und finden es offenbar gut, wenn Spekulanten in München Millionen auf Kosten der Mieterinnen und Mieter verdienen!"

Eine Evaluation des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die im Januar veröffentlicht wurde, hat ergeben, dass die Mietpreisbremse wirkt. In Bayern steht die Mietpreisbremse aber auf einer rechtlich problematischen Grundlage. Die Mietpreisbremse gilt in jenen Gegenden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne von § 556d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht gegeben ist. Diese Gebiete müssen von den einzelnen Bundesländern definiert werden. In Bayern soll dies durch die Mieterschutzverordnung (MiSchuV) geregelt werden. Das Landgericht München I hat im Dezember 2017 jedoch entschieden, dass die Mietpreisbremse in einem konkret vorliegenden Fall nicht anzuwenden sei, da die zugrundeliegende MiSchuV rechtlich nicht haltbar sei. Das Gericht bemängelte die fehlende Begründung des Freistaates, warum ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliege. Daran hat auch eine von der Staatsregierung nachgeschobene „ergänzende Begründung“ zur MiSchuV vom 26.07.2017 nach Meinung von Juristen nichts geändert. Die Ungewissheit wurde von der Staatsregierung bislang nicht aufgelöst.

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