80 Prozent des Münchner Trinkwassers kommen aus dem Mangfalltal im Landkreis Miesbach. Das in den 1960er Jahren eingerichtete Wasserschutzgebiet entspricht nach Aussage der bayerischen Staatsregierung schon lange nicht mehr den rechtlichen Anforderungen. Nach Auffassung des Umweltministeriums gibt es keinerlei Alternative zu der Erweiterung und Anpassung des Schutzgebietes. Das zeigen die Antworten auf zwei aktuelle Anfragen des umweltpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Florian von Brunn.
Trotzdem gelingt es den staatlichen Behörden seit vielen Jahren nicht, den notwendigen Schutz für das Wasser von mehr als einer Million Menschen durchzusetzen. Florian von Brunn, der auch stellvertretender Vorsitzender der Münchner SPD ist, kritisiert deshalb die Verantwortlichen scharf: „Das ist ein unfassbares bayerisches Staats- und Behördenversagen. Die Ursache dafür sind falsche Rücksichtnahme auf die Interessen einiger Weniger und jahrzehntelange CSU-Amigoklüngelei!“
Für den Landtagsabgeordneten war am 24. Januar die Würdigung einer Petition von fünf Ausweisungs-Gegnern (!), die dem zuständigen Miesbacher Landrat und Mitarbeitern seiner Behörde Befangenheit vorwirft, der bisherige traurige Höhepunkt: „Obwohl die Staatsregierung und die Regierung von Oberbayern keinerlei Grund für Befangenheit feststellten, haben CSU und Freie Wähler im Umweltausschuss des Landtags dieser Petition trotzdem stattgegeben und Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat dieses Ergebnis begrüßt.“
Von Brunn fordert jetzt den neuen Umweltminister Thorsten Glauber auf, umgehend tätig zu werden: „Herr Glauber muss jetzt dafür sorgen, dass endlich Recht und Gesetz eingehalten werden und so schnell wie möglich der notwendige Schutz des Münchner Trinkwassers durchgesetzt wird! Ich verlange eine sofortige Entscheidung vom Umweltminister im Sinne des Allgemeinwohls! Das Umweltministerium muss das Verfahren jetzt endlich abschließen!“
Das Ausweisungsverfahren läuft seit 1985. Der Teil für die Wassergewinnung Mühltal wurde bereits im Jahr 2000 abgeschlossen und auch durch ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof 2002 bestätigt. Seitdem hängt das Verfahren für die Wassergewinnung Thalham-Reisach-Gotzing aufgrund des Protests vor Ort, der von CSU und Freien Wähler unterstützt wird, in der Luft. Dass das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes seit 2010 die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ anordnet, spielt dabei offensichtlich keine Rolle. Diese allgemein anerkannten Regeln sehen drei Schutzzonen vor. In Miesbach gibt es aber nur zwei: Es fehlt die Schutzzone III, die das Trinkwasser vor chemischen und radioaktiven Belastungen schützen soll. Aber auch Schutzzone II entspricht nicht mehr den heute geltenden Sicherheitsauflagen. Der frühere Umweltminister Marcel Huber hat dem Landratsamt Miesbach bereits im Juli 2012 geschrieben: „Unter Beachtung dieser dargestellten Grundsätze entspricht vorliegend nur der Erlass einer Schutzgebietsverordnung pflichtgemäßem Ermessen.“ Aber der über die Landkreisgrenzen hinaus unrühmlich bekannte Miesbacher CSU-Landrat Kreidl hat das Verfahren einfach nicht weitergeführt und das Problem einfach seinem Nachfolger liegengelassen.
Die Antworten auf die Anfragen von Brunns belegen nun erneut, dass der bessere Trinkwasserschutz dringend notwendig ist. Sie zeigen auch, dass die Altrechte Münchens zur Wassergewinnung gelten und dass es keine Alternative zur Wassergewinnung im Mangfalltal gibt. Zudem haben die Landeshauptstadt München und insbesondere die Stadtwerke immer die lokalen Interessen berücksichtigt. Jedes Jahr werden alleine an die betroffenen Landwirte 1,2 Millionen Euro Entschädigung ausgezahlt, die die Münchnerinnen und Münchner aufbringen.
Von Brunn fordert deswegen: „Es gibt keine Ausreden mehr: Thorsten Glauber muss jetzt handeln, wenn er sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, dass ihm Einzelinteressen wichtiger sind als die Interessen von über einer Million Menschen, die Anspruch auf sauberes Trinkwasser haben.“