Keine Kriminalisierung von psychisch Kranken

Micky Wenngatz: Wir sehen die beste Gefahrenabwehr in Prävention.

20. April 2018

Das bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist in dieser Form untragbar

München, 20.04.2018. Das bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) macht psychisch kranke Menschen zu potentiellen Gefährdern und trägt damit zu deren Stigmatisierung bei. Das PsychKHG darf aber kein reines Gefährdergesetz sein, sondern muss in erster Linie den Bedürfnissen psychisch kranker Menschen Rechnung tragen. In der aktuellen Form lehnt die Münchner SPD dieses Gesetz ab.

Auch wenn das bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) durchaus positive Aspekte wie die bayernweite Einführung eines psychiatrischen Krisendienstes enthält, halten wir maßgebliche Verbesserungen für dringend geboten. „Um psychisch kranken Menschen wirksam zu helfen und sie nicht zu stigmatisieren, ist es unbedingt notwendig, dass das Gesetz mehr auf Regelungen von Hilfs- und Präventivmaßnahmen abzielt. Wir sehen die beste Gefahrenabwehr in Prävention und Heilung und dazu sollen gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Wir sind gegen eine generelle Benachrichtigungspflicht der Klinik an die Polizei und fordern die ersatzlose Streichung der so genannten Unterbringungsdatei. Weiterhin verlangen wir, dass es zu keiner doppelten Aktenführung und Teilung der Krankenakte kommt,“ erklärt Micky Wenngatz, Münchner Parteivize.

„Wir wollen unabhängige Beschwerdestellen und eine klare Trennung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes. Im aktuellen Entwurf sind beide Gesetze noch stark miteinander verknüpft. Wir lehnen es ab, dass psychisch Kranke ausgegrenzt und kriminalisiert werden. Es darf keinen Rückfall in düstere Zeiten der deutschen Geschichte geben,“ ergänzt Mike Malm, Bezirksrat und SPD-Landtagskandidat in München-Bogenhausen.

Diese und andere Forderungen sind von Seiten der bayerischen Bezirke übrigens über die SPD hinaus Konsens. Das zeigten zuletzt auch die Äußerungen im Bezirkstag von Oberbayern, der am 19. April den aktuellen Stand der Gesetzgebung besprach. Auch hier wünscht man sich noch deutliche Änderungen. Die Staatsregierung muss nun reagieren. Andernfalls werden psychisch kranke Menschen zukünftig noch mehr im Abseits stehen.

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