München rettet mehr als 400 Wohnungen – wir fordern wirksamere Regeln gegen Zweckentfremdung

09. Mai 2023

Der Bericht aus dem Stadtrat von Christian Köning:

„Der Wohnraum in München ist sehr begehrt und äußerst knapp. Deshalb hat die Stadt seit 1972 eine Zweckentfremdungssatzung. Sie schreibt vor, dass Wohnraum auch zum Wohnen genutzt werden muss. Beispielsweise ist es verboten, seine Wohnung als Büro oder Praxis zu vermieten. Die Wohnung darf zudem nicht unnötig leer stehen oder länger als acht Wochen im Jahr an Feriengäste vergeben werden.

2022 hat die Stadtverwaltung 404 solcher zweckentfremdeter Einheiten mit einer Fläche von 21.468 Quadratmetern gerettet. Darunter waren 166 Leerstände (die meisten davon in Schwabing-Freimann – 41), 166 illegale Ferienwohnungen (die meisten in der Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt – 39) und 72 Einheiten, die für gewerbliche Zwecke genutzt wurden (39 davon in Ramersdorf-Perlach). Hätte die Stadt diese Zahl an geförderten Wohnungen bauen müssen, hätte sie 125 Millionen Euro investieren müssen. Die Stadt hat fast 533.000 Euro an Bußgeldern verhängt und gut die Hälfte der 46 Gerichtsverfahren gewonnen. Auf der Online-Meldeplattform des Sozialreferats gingen 826 Hinweise ein, also rein statistisch mehr als zwei pro Tag. 2021 waren es 576 Meldungen, 2020 zählte man 658.

Wir tun in München sehr erfolgreich alles, was wir können, damit Wohnraum nicht einfach dem Mietangebot entzogen wird. Gleichzeitig geben wir so viel Geld für den Neubau und den Ankauf von bezahlbaren Wohnungen aus wie nie zuvor. Während andere Länder ihre Kommunen bei diesem Weg unterstützen, macht der Freistaat das glatte Gegenteil: Die CSU-Staatsregierung lässt nicht nur die 1500 Appartements für Studierende in Freimann leer stehen und baut selbst kaum Wohnungen, sondern hat ihre Wohnungen verkauft und vergibt Flächen, ohne dass bezahlbare Wohnungen entstehen. Und zu guter Letzt behindert die Staatsregierung die Stadt im Einsatz gegen Zweckentfremdung und verwirklicht Lobbyinteressen zulasten der Münchner Mieter*innen. Der Freistaat hatte die von München eingeführte Registrierungspflicht für Ferienwohnungen wieder einkassiert. Außerdem haben aufgrund der mangelnden Gesetzeslage Gerichte die Bestimmung, dass im Falle von Abbruch oder Nutzungsänderung von Wohnraum Ersatz im gleichen Viertel geschaffen werden muss und dieser Ersatz auch wieder Wohnraum sein muss, gekippt. Dagegen hat die Stadt Popularklage erhoben, die jedoch noch nicht entschieden ist.

Deshalb fordern wir eine Registrierungs- und Genehmigungspflicht für Ferienwohnungen, wirksame Regeln bei deren Online-Vermietung sowie einen effektiven Mieterschutz beim Abbruch von bestehenden Gebäuden und der Schaffung von Ersatzwohnraum.“

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