Wärmefonds - 2,3 Millionen Euro bewilligt - Bericht aus dem Rathaus

12. April 2023

Der Wärmefonds der Stadtwerke München unterstützt einkommensschwache Münchner:innen in der Energiekrise. Seit dem 16. Januar dieses Jahres können die Mittel beantragt werden. Mittlerweile sind aus dem Wärmefonds bereits über 2,3 Millionen Euro bewilligt und davon schon 1,9 Millionen Euro ausgezahlt worden.

Dank der guten und schnellen Arbeit der Kolleg:innen in den Sozialbürgerhäusern und der Mitarbeiter:innen der Wohlfahrtsverbände konnten wir schon in den ersten drei Monaten mehr als 2.000 Münchner Haushalten bei der Bewältigung der gestiegenen Heizkosten helfen. Die Stadt steht weiterhin fest an der Seite der Bürger:innen mit niedrigen Einkommen. Besonders freut mich, dass wir ab dem 1. April noch mehr Menschen mit dem Wärmefonds unterstützen können als bisher. Denn im März hat der Stadtrat wegen der erheblichen allgemeinen Preissteigerungen in den vergangenen beiden Jahren die Einkommensgrenzen angehoben, die Grundlage für den Anspruch Münchner Bürger:innen auf freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt München sind – und damit auch für Zuschüsse aus dem Wärmefonds.

So gelten seit dem 1. April die neuen Einkommensgrenzen. Beispielsweise steigt die Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt von 1.540 auf 1.660 Euro netto, für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern unter 14 Jahren von 2.460 auf 2.650 Euro netto.

Einen Antrag auf Zuschuss aus dem Wärmefonds können Personen stellen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, einen grauen München-Pass besitzen oder ein monatliches Nettoeinkommen haben, das unter den oben genannten Einkommensgrenzen liegt. Ebenso können Menschen einen Antrag stellen, die BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen und einen eigenen Haushalt führen.

Der Zuschuss aus dem Wärmefonds erfolgt einmal jährlich in 2023 und 2024 in Form einer Pauschale. Sie beträgt grundsätzlich pro Einzelperson 700 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 300 Euro. Die Pauschalen können an verschiedenen Standorten beantragt werden, bei Einrichtungen der Träger der Freien Wohlfahrt sowie in den Sozialbürgerhäusern der Stadt.

Eure Verena Dietl

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