Weniger Gebühren für Diesel-Autos – der Bericht aus dem Stadtrat

25. Januar 2023

von unserer Fraktionsvorsitzenden Anne Hübner

Effektiver Gesundheitsschutz und ein funktionierender Wirtschaftsverkehr sind für uns kein Widerspruch: Deshalb haben wir in den vergangenen Monaten intensiv mit unserer Koalitionspartnerin verhandelt und sinnvolle Ausnahmen erwirkt. Wir kommen derzeit an einem Fahrverbot für ältere Diesel mit einer Schadstoffklasse E 4 und schlechter nicht vorbei. Da können wir uns beim Freistaat bedanken, der jahrelang Grenzwerte ignoriert und die Münchner Bevölkerung wissentlich einer zu schlechten Luftqualität ausgesetzt hat. Wir müssen jetzt das ausbaden, was die Staatsregierung unter Markus Söder uns eingebrockt hat. Aber wir übernehmen Verantwortung für die Menschen in unserer Stadt.

In der gegenwärtigen Krise mit steigenden Preisen für Strom, Energie und Lebensmittel wollen wir weitere Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger wo immer möglich vermeiden. Deshalb haben wir mit dem Kreisverwaltungsreferat eine Lösung gefunden, dass auch nach dem Start des neuen Luftreinhalteplans am 1. Februar möglichst viele Berechtigte ohne extra Antrag in die Innenstadt innerhalb des Mittleren Rings fahren können. Hohe Gebühren, wie sie derzeit für die Einfahrt in die Umweltzone gelten, sollen deshalb nicht auf die Ausnahmen des Diesel-Fahrverbots übertragen werden. Denn vom Diesel-Fahrverbot sind mehr Menschen betroffen, der Umfang des Gebiets ist größer und die Grenzwerte sind nur knapp überschritten.

Die meisten älteren Diesel fahren weiter kostenlos. Das regelt eine Allgemeinverfügung für Anwohnende, Lieferverkehr und Handwerker*innen. Hier wurden auf unseren Vorschlag zusätzlich soziale und pflegerische Hilfsdienste sowie Schichtdienstleistende aufgenommen. Die vereinbarte Jahresgebühr von 50 Euro (Halbjahr: 25 Euro) gilt also nur für diejenigen Diesel, die nicht unter die Allgemeinverfügung fallen. Härtefälle wie Sozialleistungsbeziehende bezahlen zehn Euro. Diese Gebühren für Einzelausnahmen sind mit maximal 50 Euro noch tragbar und decken lediglich den Verwaltungsaufwand ab. Die dauerhaften sozialen Ausnahmen für Menschen, die sich kein neues Auto leisten können, werden wir noch im ersten Halbjahr beschließen.

Teilen