Landtag

Bei der letzten Landtagswahl am 08. Oktober 2023 sind vier Kandidatinnen und Kandidaten der Münchner SPD gewählt worden. Laufend aktualisierte Informationen über die SPD-Landtagsfraktion finden sie auf deren eigener Internetseite www.bayernspd-landtag.de.

München ist in neun Landtagsstimmkreise aufgeteilt

Die räumliche Gliederung für die Wahlen sind der Wahlkreis, Stimmkreis und Stimmbezirk. Jeder der 7 Regierungsbezirke in Bayern bildet einen Wahlkreis. Bei uns ist das der Regierungsbezirk Oberbayern. Darunter bildet in der Regel jeder Landkreis und jede kreisfreie Gemeinde einen Landtagsstimmkreis (im Schnitt ca. 122.000 Einwohner). Größere Städte können auch in mehrere Stimmkreise eingeteilt sein, wie das in München der Fall ist. Und jeder Stimmkreis wird zur Stimmabgabe in mehrere Stimmbezirke (im Schnitt unter 2.500 Einwohner) eingeteilt.

Innerhalb des Landtagsstimmkreises, der eigentlich Landtags- und Bezirkstags-Stimmkreis heißen müsste, wählen die stimmberechtigten BürgerInnen den jeweiligen Direktkandidaten des Stimmkreises in den Landtag und in den Bezirkstag Oberbayern. Seit 2006 sind die Landtagsstimmkreise der Münchner SPD auch für die Koordinierung des Kommunalwahlkampfes und eine enge Abstimmung zwischen den SPD-Stadtratsmitgliedern und den SPD-Fraktionsmitgliedern in den Bezirksausschüssen zuständig.

In jedem Landtagsstimmkreis gibt es einen eigenen SPD-Vorstand, der von den Delegierten der zugehörigen Ortsvereinen gewählt wird. Seine Aufgabe ist, sich regelmäßig um die Landespolitik und die Bezirkstagspolitik mit den Mandatsträgern zu kümmern. Im Landtagsstimmkreis stellt die SPD auch ihre Kandidatinnen und Kandidaten für den Landtag und den Bezirkstag auf.

Wurde bereits mit der Volksabstimmung vom 8. Februar 1998 die Legislaturperiode des 14. Landtages auf fünf Jahre verlängert, trat mit der Landtagswahl am 21. September 2003 auch die zweite Stufe der damals gewollten Parlamentsreform in Kraft: Die gesetzliche Größe des Landtags wurde von 204 auf 180 Abgeordnete verkleinert.

Bereits im Vorfeld war es aufgrund der daraus resultierenden Neugliederung der Stimmkreise zu heftigen Kontroversen gekommen, die letztlich durch den Verfassungsgerichtshof entschieden werden mußten. War das Garrymandering, wie in den USA der Zuschnitt nach Wahlaussichtsgesichtspunkten genannt wird, bislang zwar vorhanden, aber nicht so weit in den Vordergrund getreten, wurde dies nunmehr auch in Bayern offensichtlich. Am deutlichsten wurde dies im Bereich der Landeshauptstadt München.

In München wurde die Zahl der Stimmkreise von zehn auf acht abgesenkt. Waren bereits früher aufgrund der Bevölkerungsstruktur Stadtbezirke nur notdürftig Grundlage der Stimmkreiseinteilung, so hätte nunmehr – wie bei der Neuordnung der Bundestagswahlkreise auch – die Möglichkeit bestanden, die Stimmkreise anhand der Stadtbezirksgrenzen zu orientieren. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine diesbezügliche Klage der Landeshauptstadt München ab und machte so den Weg frei für das Garrymandering zugunsten der bayerischen Mehrheitspartei CSU: während 1998 die CSU acht und die SPD zwei Stimmkreismandate erringen konnte, würde einer Projektion des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zufolge die CSU bei der neuen Einteilung der Stimmkreise auf der Basis der Wahlergebnisse vom 13. September 1998 alle Direktmandate gewinnen. Dies resultiert allein aus der Umverteilung der betroffenen Stadtviertel, die sich nicht an den Stadtbezirksgrenzen orientiert.