12.11.2025, 19:00 Uhr | Café im Muffatwerk, Zellstraße 4, 81667 München
Liebe Genoss:innen und liebe Freund:innen der AGS,
fördert der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ein künstlerisches Pro-jekt zu mindestens 50 Prozent, müssen seit Juli 2024 die zu zahlenden Honorare den durch Berufsverbände oder Gewerkschaften festgesetzten Untergrenzen entsprechen. Diesem Bei-spiel könnten die Länder folgen. Bisher gibt es bei öffentlicher Förderung in keinem Bundesland definierte Mindestvergütungen für alle Kunstsparten. Eine adäquate Honorierung künstlerischer Leistungen bildet die Grundlage für umfangreiche soziale Absicherung, vor allem für eine Altersvorsorge, die ihrem Namen auch gerecht wird.
Um diese Themen zu diskutieren und zu erfahren, wie die LH München mit Mindestvergütungen umgeht, ver.di Bayern wie auch Berufsverbände Honorarbasissätze ermitteln, über welche Erfahrungen Künstler:innen aus der Praxis berichten und welche Forderungen sich daraus ableiten lassen, haben wir folgende Veranstaltung organisiert und folgende Podiumsgäste eingeladen:
Wir diskutieren mit:
Organisation und Moderation: Renate Kürzdörfer
Freundschaftliche Grüße
Renate Kürzdörfer
AGS-Landesvorsitzende und Stv. AGS-Bundesvorsitzende