AK Sozialpolitik: Thema Grundsicherung

26.02.2026, 18:00 Uhr | MorgenRot, Oberanger 38, EG, 80331 München

Zum Schwerpunktthema der Sitzung:

Die Reform der Grundsicherung ist noch nicht beschlossen, die Diskussion zur Sozialstaatsreform nimmt Fahrt auf und Teile der CDU/ CSU setzen sich mit der Idee, die Zahnbehandlung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, für nichts weniger als dafür ein, dass Armut zukünftig wieder am Zustand der Zähne abgelesen werden kann. Wir leben wahrlich in Zeiten, in denen wir mit einem selten gesehenen Großangriff auf das Sozialstaatsprinzip konfrontiert sind.

Wer denkt, dass die SPD Hartz IV überwunden hätte, missachtet dabei, dass die Agenda 2010 mehr war, als eine Veränderung im System der Existenzsicherung: Die Entkoppelung der Existenzsicherung von der Lebensleistung (ALG I mittlerweile max. 24 Monate) und die damit einhergehende Angst vor sozialem Abstieg durch Arbeitslosigkeit nebst Verlust des ersparten Eigenheims im Bedarfsfall kurz vor der Rente ist nach wie vor Realität und ein blinder Fleck im Erklärungsmuster unserer Partei, wenn es darum geht, Wähler:innenwanderungen zu verstehen. Dies wird insbesondere durch den Befund des konsistenten Musters gestützt, dass die AfD nach neuesten Analysen (Bundestagswahl 2025, Landtagsumfragen 2025/26 sowie politökonomische Studien) besonders stark in strukturschwachen, ländlichen und industriell geprägten Regionen vor allem im Osten, aber zunehmend auch in Teilen Westdeutschlands reüssiert.

Die Einführung des größten Niedriglohnsektors Europas und die damit unmittelbar in Verbindung stehende Aufweichung des Lohnabstandsgebot konnte zwar die Wirtschaft in Ihrer Exportorientierung gestärkt werden, tragen aber gerade in der Entkopplung der unteren Lohngruppen von den gestiegenen Lebenserhaltungskosten und der damit einhergehende Schwächung der Binnennachfrage vor allem in den letzten Jahren massiv zur Krise am Mietwohnungsmarkt bei und stellen einen gewichtigen Faktor für die dramatisch steigenden Zahlen obdach- und wohnungsloser Menschen in unser Stadt, in unserem Bundesland sowie in der ganzen Republik dar.

Wer sich an dieser Stelle für die Ausweitung des Wohngeldes feiert, hat leistbaren Wohnraum bereits aufgegeben und verkennt den makroökonomischen Zusammenhang, dass mit dieser Sozialleistung alle Steuerzahler:innen einen völlig aus dem Ruder gelaufenen und in dieser Entwicklung vom Lohnniveau großer Teil der Bevölkerung abgekoppelten Mietwohnungsmarkt subventionieren. Diese im laufenden Bundeshaushalt als Sozialabgaben förmlich ‚getarnten‘ Steuermittel sind nichts weniger als eine indirekte Wirtschaftsförderung privater Wohnbauunternehmen sowie deren Gewinne- wollte man also auf Bundesebene im Haushalt sparen, wäre dies über eine massive Investition in leistbare Mieten und der damit einhergehenden Sparpotenziale bei Wohngeld und KdU in mittlerer zweistelliger Milliardenhöhe möglich- aber nicht mit den geplanten Maßnahmen.

Wohngeld Plus und Kosten der Unterkunft in der Existenzsicherung schlagen im Bundes- und Kommunalhaushalt jährlich mit mittlerweile knapp 30- 35 Milliarden € zu Buche während für den Wohnbau bis Ende dieser Legislatur lediglich knapp über 5 Mrd. € zur Verfügung gestellt werden sollen. In Bayern war der entsprechende Fördertopf für leistbaren Wohnraum bereits im Frühjahr 2025 ausgeschöpft- wahrlich kein Aushängeschild weder für die Bundesregierung noch für die CSU. Denn gerade auch der Bereich der Unterkunftskosten wird elementaren Veränderungen unterzogen. Die sofortige Deckelung der anerkannten Kosten auf das Eineinhalbfache der als angemessen definierten Mietobergrenze- ohne die bislang übliche Kostensenkungsfrist- stellt einen Paradigmenwechsel dar und konterkariert Maßnahmen, die eigentlich Mietwucher und Missbrauch vorbeugen soll(t)en, werden Leistungsberechtigte im Einzelfall überfordern und damit deren Diskriminierung auf dem Mietwohnungsmarkt weiter verschärfen- mit einer entsprechenden Verdrängung in die deutlich kostenintensivere ordnungsrechtliche Unterbringung in kommunaler Verantwortung.

Eine Aufnahme einer tagesstrukturierenden Tätigkeit bis hin zu einer Aufnahme einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt wird in diesem Zusammenhang im Einzelfall trotz allem Druck unwahrscheinlicher. Es bleibt dennoch die kommunale Pflicht zur ordnungsrechtlichen Unterbringung, selbst wenn im Einzelfall Menschen Ihre Anträge nicht stellen- auf den Kosten sitzen bleiben werden die Kommunen.

Mit großer Sorge muss insbesondere die geplante Fiktion der Nichterreichbarkeit nach drei versäumten Meldeterminen innerhalb eines Monats, die zum vollständigen Wegfall der SGB- II- Leistungen führen soll, zur Kenntnis genommen werden. Insbesondere Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen drohen in existenzielle Notlagen zu geraten. Der Verlust des Krankenversicherungsschutzes, der Verlust der Wohnung als Voraussetzung für eine ambulante Eingliederungshilfeleistung- im Worst Case ist gar mit einer deutlichen Zunahme von Obdach- und Wohnungslosigkeit zu rechnen. Damit verbunden sind deutliche Mehrkosten im Bundeshaushalt für die KdU einzuplanen, da die Übernahme der Kosten der ordnungsrechtlichen Unterbringung wie auch schon jetzt aufgrund der den Sozialstaat plündernden Geschäftsmodelle privater Anbieter von entsprechenden Notunterkünften deutlich teurer ist als die Übernahme einer Miete (bis zu 1.600€/ 14qm Zweibettzimmer), sei diese auch phasenweise nach aktueller Gesetzeslage überhöht. Schon jetzt liegen die Wohnkosten zu Beginn des Leistungsbezugs in der Grundsicherung bei rund einem Drittel der Neuzugänge über dem ortsüblichen Richtwert.

Nicht nur dieser Stelle wirkt der Gesetzesentwurf wenig durchdacht und führt entgegen jeglichen naiven Sparideen aller Wahrscheinlichkeit nach zu Mehrausgaben. Ob die Einführung bußgeldbewehrter Melde- und Formularpflichten die Bereitschaft von Vermieterinnen und Vermietern fördern wird, an Menschen im Leistungsbezug zu vermieten, darf mit Recht bezweifelt werden. Diese könnten- natürlich kontraintendiert- in ihrer geplanten Form ebenso zur Verschärfung der Diskriminierung von leistungsbeziehenden Menschen am Mitwohnungsmarkt beitragen. Apropos als Sozialleistung getarnte Wirtschaftsförderung: Ein Euro Grundsicherung ist an der Kasse des Supermarktes gleich viel wert wie ein Euro eines Milliardärs- die Grundsicherung aber fließt 1:1 wieder in den Binnenwirtschaftskreislauf zurück- der Euro des Milliardärs interessiert sich weltweit für renditeträchtige Anlageformen oder steueroptimierte Finanzplätze. Die Bürgergelddebatte hat in den letzten Monaten so viel Raum eingenommen, dass andere Themen in der medialen Berichterstattung wenig stattfanden.

Was der öffentlichen Debatte neben einer vermissten Themenvielfalt allerdings weiter gut getan hätte: Expertise aus den Jobcentern. Mit der Verschärfung des Eingliederungssystems, der Einführung des verpflichtenden Verwaltungsaktes als zentralem Instrument des künftigen Eingliederungsprozesses und der Abkehr von einem Begegnen auf Augenhöhe (Respekt!) wird die Partizipation von arbeitslosen Menschen so klein geschrieben wie nur irgend möglich. Die Abschaffung des Schlichtungsverfahrens sowie die Reduzierung des Kooperationsplans im Integrationsprozess stehen für diese Entwicklung. Es gibt also mehr als genug inhaltliche Gründe, die Reform der Grundsicherung in der bisher bekannten Form in Frage zu stellen. Es bleibt aber darüber hinaus die realpolitische Frage zu erörtern, was aus einer Bundesregierung wird, sollte sie an diesem existenziellen Projekt scheitern- und zwar mit allen abzuwägenden staatspolitischen Folgen.

Wir hoffen auf eine spannende und lösungsorientierte Diskussion! Freundschaft!

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